Legalität von Roms, Emulatoren und ISOs

  • Der heutige Artikel befasst sich mit der Legalität von Emulatoren und Roms, zu denen es im Internet weit verbreitete Ansichten gibt, die zum Teil schlichtweg falsch sind.


    Emulatoren illegal ?


    Grundsätzlich ist ein Emulator nicht illegal, da er ein Programm wie jedes andere ist. Dass man ihn theoretisch nutzen kann um eine illegale Handlung vorzunehmen, spielt juristisch keine Rolle, denn man kann etwa auch ein Messer nehmen um damit Brot zu schneiden oder jemanden abzustechen.


    Programme wie Daedalus, NesterJ und co. sind also prinzipiell legal. Eine Ausnahme bildet nur ein Umstand: Wenn zum Betreiben des Emulators ein Abbild des BIOS (eine Art Betriebssystem) notwendig ist, darf dieses nicht verwendet werden, weil es eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
    Dies ist etwa beim GBA-Emulator gpsp der fall, der ohne ein solches Image nicht funktioniert.


    Da die Verbreitung eines solchen BIOS härter bestraft wird als die bloße Nutzung, findet man den Emu aus seriösen Quellen auch immer nur ohne BIOS.


    Legalität von Roms


    Legale Roms


    Eine Rom ist legal, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft:


    1. Die Rom wurde selbst vom originalen Spiel erstellt - dies erlaubt das Recht auf Privatkopie (bis zu 7 Stück). Nach einer Entscheidung des BGH verfällt dieses Recht bei Verlust/Verkauf des Originals.


    2. Der Rechteinhaber des Spiels existiert nicht mehr und die Rechte sind auch nicht an eine andere Firma übergegangen.


    3. Nach 25 Jahren verfällt das Urheberrecht - das Spiel wird damit Freeware.


    Illegale Roms


    Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download strafbar, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.



    Einordnung in die Praxis


    Das oben Geschilderte erläutert die sachliche Rechtslage. In der Praxis wurde noch nie jemand wegen Besitzes von Roms bestraft. Die Justiz ist ausschließlich hinter den massenhaften Verbreitern her.


    Dies ist festzumachen an der unglaublich großen Masse an Rechtsverstößen, bei der die Judikative schlichtweg überfordert ist. Zum anderen liegt in Deutschland die Beweislast beim Gericht. Ein Einzelnachweis ist aber praktisch unmöglich und wenn dann nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Da der Grundsatz in dubio pro reo gilt, würden sich nahezu alle Fälle im Sande verlaufen. Daher beschäftigt man sich mit solchen Lappalien erst gar nicht.


    Bleibt die Frage nach der Moral übrig. Die Roms anderer Systeme stehen für die PSP nicht zum Kauf, daher entsteht niemanden ein unmittelbarer Schaden. Etwas anderes kann man nur bei PSX-Spielen annehmen, die Sony auch im PlayStation Store zum kostenpflichtigen Download anbietet.
    Doch auch hier muss man konstatieren, dass ein direkter Schaden nicht verursacht wird. Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.


    Zu den ISOs:


    Da immer wieder Fragen zur Legalität von ISOs und Sicherheitskopien auftauchen, verfasse ich hiermit nun einen Artikel, der alle wichtigen Punkte klärt.



    Was ist verboten ?


    Hier sei zuerst einmal gesagt, dass eine ISO grundsätzlich nicht verboten ist. In vielen Foren bekommen die Moderatoren schon einen Anfall wenn nur der Begriff fällt. Aus juristischer Sicht bedenklich ist explizit immer nur die damit verbundene Handlung.




    Die verbotenen Handlungen kann man in zwei Kategorien aufteilen:



    a) Download


    Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist strafbar solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.


    In den meisten Fällen wird diese Genehmigung nicht vorliegen. Dann macht ihr euch bereits beim Herunterladen einer ISO/CSO strafbar.
    Etwas anderes gilt auch nicht für den Fall, dass ihr das Original besitzt und die ISO lediglich runterladet um das Game vom MemoryStick aus spielen zu können. Diese Handlung ist eindeutig verboten, auch wenn man diesbezüglich immer mal wieder andere Ansichten vernehmen kann.


    Eine Ausnahme stellt die Konstellation des abgelaufenen Urheberrechtes dar. Das Urheberrecht an einem Spiel läuft nach deutschem Recht nach 25 Jahren ab, dies ist jedoch bei keinem PSP-Spiel der Fall zurzeit.
    Weiterhin ist das Urheberrecht aufgehoben zum Zeitpunkt der Auflösung des verantwortlichen Unternehmens. Geht ein Hersteller also Konkurs und niemand anderes erwirbt seine Rechte, so sind sie schwebend ungeschützt. In diesem Zeitraum wäre ein Download legal.


    Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und stellt den Download nun ausdrücklich unter Strafe. Jedoch gibt es einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.



    b) Verbreitung


    Generell verboten ist die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verbreitung kann etwa in Form eines Uploads, einer sonstigen elektronischen Weitergabe (dazu zählen auch veröffentlichte Links) oder in der Bereitstellung von physikalischen Kopien bestehen.
    Wie groß dabei der Personenkreis ist, der das Werk rechtswidrig durch die Handlung beziehen kann, ist unerheblich. Auch nur eine weitere Person ist bereits ausreichend. Beachtet zudem, dass man beim Download über zahlreiche p2p Börsen automatisch zum Verteiler wird.




    Was ist erlaubt ?


    Erlaubt ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien für den Privatgebrauch. Diese dürfen an niemanden weitergereicht werden.
    Bei der Anfertigung einer solchen Kopie, was bei einer ISO etwa durch Dumpen von einer UMD der Fall ist, muss beachtet wedren, dass kein Kopierschutz umgangen werden darf.


    Sony ist der Ansicht, dass die UMD einen Kopierschutz aufweist und druckt diesen Vermerk auch auf die UMD-Scheiben. Rechtlich relevant ist diese Feststellung allerdings nicht, da der Kopierschutz auch im technischen Sinne vorhanden sein muss.
    Ein Kopierschutz ist eine technische Schutzvorrichtung, die nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.
    Eine UMD kann man jedoch sehr simpel auslesen, ohne dafür etwas zu knacken oder eine sonstige besondere Methodik anzuwenden.
    Demnach ist eine UMD aus rechtlicher Sicht nicht kopiergeschützt und darf für den Privatgebrauch als ISO gesichert werden.


    ISO-Artickel: http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182
    ROM's & Emulatoren-Artickel: http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182


    PS: Man kommt nicht in den Knast, man bezahlt nur Schadensersatz an die jeweiligen Organisationen,Firmen etc.

  • Sag mal... woher nimmst du die Motivation, so einen Artikel zu schreiben. Ich meine, du hast mir einfach einige Fakten an den Kopf geworfen und sagst mir auch nicht weshalb. Willst du mich einfach informieren oder auf was willst du sonst hinaus? Diskussion vielleicht?
    Ich finde deinen Artikel mit seinen vielen guten Erklärungen trotzdem sehr gelungen. :eins:

  • Abgesehen davon, dass ich auch nicht weiß was du damit bezwecken möchtest, hätte ich noch eine Frage: Bist du alexking, der Verfasser des Beitrags im PSPKing Forum, oder hast du den Artikel einfach kopiert? Letzteres wäre nämlich eine Urheberrechtsverletzung. ;) Und wo wir gerade dabei sind, die Aussage

    Zitat

    3. Nach 25 Jahren verfällt das Urheberrecht - das Spiel wird damit Freeware.


    halte ich für falsch. Meines Wissens verfällt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors, solange es nicht vererbt wird. Ist natürlich die Frage wer bei Spielen als Autor gilt, aber das Thema Urheberrecht ist eh ein sehr schwieriges, soweit ich weiß tun sich selbst Juristen damit schwer, auf die Schnelle eine Einschätzung zu geben. Solche Aussagen sollte man also überdenken, selbst wenn sie nicht von einem selber stammen. ;)

  • Ein kurzer Vergleich der Profile zeigt, dass es sich bei Kikatzu und alexking nicht um dieselbe Person handeln kann und da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Verbreitung der Artikel in anderen Foren ausdrücklich erlaubt worden ist, habe ich den Text zur Sicherheit entfernt. Solltest du die Erlaubnis haben, kannst du ihn gerne wieder einfügen.


    Sonst ist das sicherlich alles sehr informativ, aber auch mir stellt sich die Frage - worüber soll man im Thread diskutieren? Gib doch einen Anstoß dafür. :)

    »Zeit entschwindet, Menschen scheiden ...

    In ewig wie des Wassers Fluss ...

    Zu königlichem Streben reift des Kindes Mut ...

    Junger Liebe Knospen erblühen groß und stark ...«

    – Shiek in »The Legend of Zelda: Ocarina of Time«

  • Solang man einen Artickel dieser man kopiert mit einer Quelle austattet (was ich auch gemacht habe), sollte es doch eigentlich keine Verletzung des §UrhG sein.


    Ich habe ich gefragt, warte nur auf seine Antwort.
    -


    Sollte eigentlich nur als Information dienen.
    Aber was haltet ihr von dem?

  • Also... "Aber was haltet ihr von dem? "
    Ich schätze, du meinst den Artikel. Hundertprozent ist er nämlich auch nicht richtig ;)
    ROMs sind immer illegal, wenn keine Lizenz vorhanden ist. Das heißt: Man könnte jetzt zu jemanden gehen und sich eine ROM von FE-1-6 ziehen. Diese haben KEINE Lizenz (ich frage mich warum? Geniale Spiele allemale..) Ebenfalls Seiken Densetsu 3 alias Secret of Mana 2 ist nicht lizensiert und damit legal. Übrigends: Ob sie eine Lizenz besitzten, sieht man meist im Hauptmenü/beim Vorspann/Intro Beispiel: Secret of Mana
    1993,1994 (C) Square
    Licensed to Nintendo
    Wenn das Dickgedruckte nich irgendwie in dem Spiel/Auf der Verpapckung zu finden ist, dann ist es legal. (natürlich wäre es blöd, seinen Spielen keine Lizenz zu geben, da man dann Minuszahlen schreibt ;)
    Auf der Hülle meines Okamispieles steht außerdem folgendes:


    Da hat man es wieder. License to Blablabla. Nun wird es auf jedem Spiel anders stehen. Aber solange License to oder weiß ich was da steht wäre eine ROM illegal! (das steht btw. ganz winzig klein auf der Rückseite der Verpackung ^^ *Lesebrille rausholt*)
    Was auch völliger Quatsch ist, was manche behaupten, sei dass man das Spiel 24 Stunden gehalten darf als ROM und dann löschen muss. Also zum Anspielen. Wie oben erwähnt kannst du eine ROM so lange haben, wie du willst, wenn keine Lizenz drauf ist. Ist eine drauf, ist es illegal. Außerdem gibt es Games, wo mache es schaffen, sie innerhalb von 24 Studnen durchzuspielen.
    Dann bezweifel ich, dass nach dem Tod des Autors die Lizens erlischt. Und ich glaube kaum, dass berühmte Konzerne wie Nintendo, bsp, die Zelda-Saga nicht weiter macht (ich glaube, wir werden alle dann etwas böse ^^)


    Weiter zu den Emus.
    Nicht JEDER Emu ist legal!
    Die Software alleine, ja, aber die BIOS nicht! Es gibt einige, die eine BIOS, bsp. für PCSX selbst von ihrer eigenen PS2 geholt haben. Dies ist legal (weil man ja von seiner eigenen Konsole so gesehen eine Sicherheitskopie gemacht hat). Aber wenn man für den PS2-Emu eine BIOS aus dem Inet runterlädt und benutzt, ist das illegal. (dann brauche ich mir auch keine PS2 kaufen...)


    Dann zu den ISOs
    ISOs sind vollkommen legal. Dies sind Abbilder von den Datein auf einer CD/DVD.
    Ein Beispiel: Ich nehme eine DVD meines Lieblingsanimes. Und sehe oouups... zerkratzt... Dann lege ich die CD ein, nimm mir ein Programm zum ISO erstellen und kopier mir die Datein auf meinen PC. (Ein Brenner macht im Grunde nichts anderes, bloß dass er die Datein nicht erst auf die Festplatte zieht, sondern gleich auf die CD/DVD. Dann wäre ja das Brennen von CD's/DVD's auch illegal ;) ) Zum Beispiel gibt es auf der offiziellen Hopepage von dem PS2 Emu viele ISO's für die PS2. Doch man lade sich den Emu runter, schaue unter den Ordner: BIOS da wird man nichts finden. Da BIOS, die man nicht selbst gemacht hat, illegal sind (in dem Fall wäre es ja dann so.) Wie gesagt: ISO's sind Abbildungen des Spiecherabbildes was auf einer CD/DVD vorhanden ist im ISO 9660 Format.
    Was noch zu bedenken ist: Beim Erstellen eines ISO's kann der Kopierschutz von kommerziellen Sachen (PC-Spiele, Konsolen-Spiele, DVD's) zu Problemen führen. Deshalb: behandelt eure CD's und DVD's nicht wie eure ausgelatschten Schuhe ^^ (und wer es trotz Kopierschutz machen will: Dann wird die ISO's glaube illegal... Also tut es besser nicht ^^) Übrigends: Das Ziehen von Filmen usw. ist illegal. Jetzt kommt: ist doch nur ne ISOs. Nitschewo würde der Russe sagen. Es IST eine ISO, aber nicht deine EIGENE. Also wieder: Nur deine eigenen Kopien deiner EIGENEN Filme, DVD's was auch immer ist legal ;)


    Also nach meinem Wissen ist dies so. (es wird über sowas in vielen Foren diskutiert. Na ja, whatever.)


    Kikatzu: Du hättest das alles als ein Zitat einfügen müssen und zum Schluss am Ende des Zitates die Quelle eingeben sollen ;) So tu ich es immer und habe noch nie eins auf den Deckel bekommen ^^


    Ich hoffe, ich habe etwas Licht in den dunklen Keller gebracht ^^ *Lampe hinhängt*


    - Lg Ammy ^^


    /e: Zu den ROM's:
    Es gibt spezielle Hardware, um das Abbild eines Moduls herzustellen. Es gibt Module, die haben einen Kopierschutz. Wenn man diesen Kopierschutz au irgendeine weise umgeht, ist das Abbild illegal. Wer sein originalspiel verliert, und sich als "Ersatz" eine ROM holt, sollte Rechnung und Originalverpackung aufheben als Nachweis, dass er es gekauft hat. :e\ ^^

  • Zitat

    Original von Kikatzu
    Solang man einen Artickel dieser man kopiert mit einer Quelle austattet (was ich auch gemacht habe), sollte es doch eigentlich keine Verletzung des §UrhG sein.


    Ich habe ich gefragt, warte nur auf seine Antwort.


    Hier muss ich mich einmal ganz kurz einmischen, da etwas richtig gestellt werden sollte. Der Gedanke, dass im Internet ein kopierter Artikel mit Quellenangabe völlig in Ordnung ist, ist nämlich ein großer Irrtum.


    Hier einmal eine ganz gute Seite dazu: http://www.mediafon.net


    Klick oben auf "Der Ratgeber" und klicke folgende Stichworte links in der Leiste an, um zum entsprechenden Artikel zu kommen.
    Urheberrecht -> Was dürfen Dritte mit meinen Werken tun? -> Was tun bei Urheberrechtsklau im Internet?


    Dort wird schön erklärt, dass es im Internet nämlich doch ohne Erlaubnis verboten ist und auch Strafen dafür erhoben werden können.
    Die Dann die Verantwortlichen der Seiten zu tragen haben.


    Das Beste ist es, einfach nur Links zu den jeweiligen Sachen zu benutzen.


    Tut mir Leid, dass ich mich jetzt so dazwischendrängeln musst. =/

  • Ist es auch eine Urheberrechtsverletzung wenn man den Artikel in seinen eigenen Worten wieder gibt? So mach ich´s nämlich manchmal bei einem Referat für die Schule mit Wikipedia-Artikeln oder anderen Artikeln die zum Thema passen.


    Kikatzu ich hab eine Idee... du gibst den Link an und Zitierst das Ganze einfach...

  • Nusma
    Nein. Solange du den Text in deinen eigenen Worten wieder gibst reproduzierst du ja nur einen Text.


    Beispiel:
    Du sollst eine Hausarbeit in Geschichte schreiben. Über die Französische Revolution. 1789 bis 1799 - Um diesen Zeitraum fand diese statt. Problem, wir schreiben das Jahr 2010. Da man nicht davon ausgehen kann das du über 200 Jahre alt bist musst du nun also eine Quelle hernehmen, um dich über die Französische Revolution zu informieren. Die dadurch gewonnenen Informationen wirst du später sicherlich dann auch in deiner Hausarbeit verarbeiten - somit reproduzierst du sie. Und das ist erlaubt. Wäre es das nicht, würden Arbeiten, Klausuren, Hausaufgaben, Referate und Co ihren Sinn verlieren. Denn in diesen reproduzierst du immer Informationen, die du dir aus irgend einer Quelle geholt hast.


    Kopiert man jedoch einen Text, dass fängt beim Wortlaut und der Wortwahl an, und gibt diesen als den eigenen aus, dann ist das verboten.


    Zitierst du aber eine Text stelle. Sprich:
    "Kikatzu ich hab eine Idee... du gibst den Link an und Zitierst das Ganze einfach... "(Seite 1, Post .... Zeile 4)
    Dann ist das ok. Man darf aber nicht vergessen ein Zitat auch wie ein Zitat aussehen zu lassen. Sprich durch eine Klammer oder einer Fußnote anzugeben woher man dieses Zitat hat.


    /e Ach und eigentlich ist das, was du mit wikipedia tust, das gleiche wie bei einem Buch. Du suchst dir Informationen zu einem bestimmten Thema raus. Das selbe kannst du auch mit einem Buch machen. Dank des Internets und zahlreichen Menschen, die Artikel, wie die auf wikipedia verfassen, ist es aber nicht mehr notwendig sich durch dicke Wälzer zu quälen ^_^ e/

  • Das will noch nichts heißen. Ich hab schon Jurastudenten über rechtliche Themen schreiben sehen, bei deren Ungenauigkeit es mir kalt den Rücken runtergelaufen ist. Allerdings deckt sich der Text weitestgehend mit dem, was ich ohnehin schon wusste, also scheint er zumindest gut informiert zu sein.

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